



Infos für Mieter:
Sie sind bereits Mieter in einem unserer Objekte und benötigen eine Information oder unsere Hilfe, dann finden Sie vielleicht schon hier Ihre Lösung.
Schadensmeldung:
Es kann in Wohnungen zu notwendigen Reparaturarbeiten kommen. Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Instandsetzung beim Vermieter. In Einzelfällen kann diese Pflicht jedoch auch bei Ihnen als Mieter liegen. So zum Beispiel wenn Sie die Beschädigung selbst verursacht haben. Sofern im Mietvertrag eine „Kleinreparaturklausel“ vereinbart wurde, sind "kleine" Reparaturen bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag von Ihnen als Mieter zu übernehmen.
Gerne können Sie uns Ihre Schadensmeldung bequem über unser Kontaktformular zukommen lassen. Bitte hängen Sie ein Bild des Schadens an, sodass wir schnellstmöglich eine Lösung finden können. Wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen.
Beendigung des Mietverhältnisses
Als Wohnungsmieter steht Ihnen jederzeit das Recht zu, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bitte beachten Sie hierzu die vereinbarten Kündigungsfristen und ggf. einen Kündigungsverzicht. Die Kündigung hat schriftlich (per Brief mit Unterschrift) zu erfolgen.